Antragspflicht in der Krise?

Der Titel ist doppeldeutig. Und so ist er auch gemeint. Die Insolvenzordnung schreibt in § 15a vor, dass die Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen haben, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Geschäftsführung in der Krise: Entspannung oder weiter Ritt auf der Rasierklinge?

Mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) wurde auch die Geschäftsleiterhaftung neu geordnet und – wie allgemein geglaubt wird – entschärft. Die Rechtsfolgen verbotener Zahlungen, also Zahlungen, die ein Geschäftsleiter nach Eintritt der Insolvenzreife noch vornimmt, werden jetzt rechtsformübergreifend in § 15 b InsO geregelt.

Keine Kompetenzen – Der Gläubigerbeirat nach dem StaRUG

Mit dem im Dezember 2020 in großer Eile und nach einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten SanInsFoG wurde mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) ein rechtlich strukturiertes Sanierungsverfahren eingeführt, das seit dem 01.01.2021 in Kraft ist.

Der Sanierungsmoderator nach dem StaRUG

Geraten außergerichtlichen Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger ins Stocken oder kommen zum Stillstand, kann auf Antrag des zu restrukturierenden Schuldners zur Unterstützung ein Sanierungsmoderator hinzugezogen werden.

Stabilisierung: Ein kompliziertes Unterfangen!

Mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen StaRuG erhalten Unternehmen ein Instrument, das es ihnen ermöglichen soll, die Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan eigenverantwortlich zu führen und den Plan in eigener Regie zur Abstimmung zu stellen.

Quo vadis Insolvenz light?

Wegen der Folgen der zweiten Corona-Welle wurde die Insolvenzantragspflicht erneut ausgesetzt. Für wen das gilt, was zu beachten ist und warum eine Insolvenz nicht immer die schlechteste Lösung ist.

Wann, wenn nicht jetzt.

Der Reiseveranstalter Werner Tours aus Schwülper bei Gifhorn – spezialisiert auf Bus- und Schiffsreisen, 41 Jahre am Markt, 15 Angestellte, 13 000 Gäste im Jahr 2019 – musste erst aufgeben, um weitermachen zu können. Wenn auch anders als bisher. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter Dr. Franc Zimmermann denkt mitnichten ans Zusperren – er sucht einen Käufer. Er sieht, dass noch keine Schulden angehäuft sind, und ist sicher, dass Pauschalreisen trotz Pandemie eine Zukunft haben, und die bilden den noch gesunden Kern der Firma.

Insolvenzplan – Der unterschätzte Problemlöser

SANIERUNG: Allen staatlichen Hilfen zum Trotz wird die Corona-Pandemie eine Insolvenzwelle nach sich ziehen. Doch eine Insolvenz muss nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens bedeuten. So zielt das auch als Insolvenzplanverfahren bezeichnete Instrument des Insolvenzplans darauf ab, ein Unternehmen im Zuge eines raschen Sanierungsprozesses zu erhalten und kann somit eine alternative Option für angeschlagene Unternehmen sein.

Planverfahren – und jetzt läuft es wieder

Ein Planinsolvenzverfahren kann eine gute Lösung in schwierigen Zeiten sein. Wie es geht, dokumentieren eine Unternehmerin aus Niedersachsen und ihre Berater. Ergebnis: Der Betrieb macht nach durchlaufendem Verfahren saniert weiter. Dr. Franc Zimmermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter der Kanzlei Mönning Feser Partner, begleitete den Betrieb durch das Verfahren.

Die Insolvenz als Chance

Ein Insolvenzverfahren ist heutzutage ein Sanierungsverfahren, das dem betroffenen Unternehmen hilft und es retten kann. Wer nachhaltig am Markt bestehen will, sollte daher die gesetzlichen Sanierungspotentiale eines Insolvenzverfahrens ausschöpfen und dies rechtzeitig.