Seit dem 1. Mai ist nach langer Aussetzung die Insolvenzantragspflicht auch für diejenigen wieder in Kraft, die unter die Aussetzung fielen. Der Insolvenzantrag ist nach Eintritt des Insolvenzereignisses grundsätzlich ohne schuldhaftes Zögern im Fall der Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen und im Falle der Überschuldung spätestens nach sechs Wochen zu stellen. Sofern die Zahlungsunfähigkeit also am 30.04. vorlag, ist der Insolvenzantrag spätestens am 21.05.2021 zu stellen, im Falle der insolvenzrechtlichen Überschuldung spätestens am 11.06.2021. Betroffene Unternehmen müssen dann beim zuständigen Insolvenz-/Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Unternehmer und Geschäftsführer sind verpflichtet zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Schieflage besteht. Wer mit der Antragstellung zu lange zögert, macht sich strafbar. Geld-, aber schlimmstenfalls auch eine Haftstrafe können die Folgen sein.
Knut Rebholz bester Anwalt im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht des Handelsblatt-Rankings 2022
Wir freuen uns, dass unser Partner Knut Rebholz im renommierten Ranking Best Lawyers in Germany 2023 im Bereich „Restructuring and Insolvency Law“ empfohlen und damit in der Handelsblatt-Bestenliste Deutschlands Beste Anwälte aufgeführt wird.
Der etablierte US-Verlag Best Lawyers erstellt sein Ranking auf Grundlage einer Peer-to-Peer-Umfrage. Die Liste Deutschlands Beste Anwälte 2022 wird vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers herausgegeben. Best Lawyers gehört zu den ältesten Anwalts-Ranglisten und findet in Fachkreisen breite Beachtung.
Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning bester Anwalt im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht des Handelsblatt-Rankings 2022
Unser Gründungspartner Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning ist Teil des renommierten Rankings Best Lawyers in Germany 2023 im Bereich „Restructuring and Insolvency Law“ und wird damit auf der Handelsblatt-Bestenliste Deutschlands Beste Anwälte empfohlen. Wir gratulieren!
Der etablierte US-Verlag Best Lawyers erstellt sein Ranking auf Grundlage einer Peer-to-Peer-Umfrage. Die Liste Deutschlands Beste Anwälte 2022 wird vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers herausgegeben. Best Lawyers gehört zu den ältesten Anwalts-Ranglisten und findet in Fachkreisen breite Beachtung.
Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit beschlossen
11.06.2021. Wie das Bundeskabinett eben beschlossen hat, wird der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit bis Ende September verlängert. So reicht es, wenn zehn Prozent – und nicht wie üblich ein Drittel – der Belegschaft aufgrund von Arbeitsausfall durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter voll erstattet. Im Falle von Insolvenzen gelten jedoch gesonderte Regelungen.
Sie haben Fragen zur Kurzarbeit? Sprechen Sie uns an.
Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft
Seit dem 1. Mai ist nach langer Aussetzung die Insolvenzantragspflicht auch für diejenigen wieder in Kraft, die unter die Aussetzung fielen. Der Insolvenzantrag ist nach Eintritt des Insolvenzereignisses grundsätzlich ohne schuldhaftes Zögern im Fall der Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen und im Falle der Überschuldung spätestens nach sechs Wochen zu stellen. Sofern die Zahlungsunfähigkeit also am 30.04. vorlag, ist der Insolvenzantrag spätestens am 21.05.2021 zu stellen, im Falle der insolvenzrechtlichen Überschuldung spätestens am 11.06.2021. Betroffene Unternehmen müssen dann beim zuständigen Insolvenz-/Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. Unternehmer und Geschäftsführer sind verpflichtet zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Schieflage besteht. Wer mit der Antragstellung zu lange zögert, macht sich strafbar. Geld-, aber schlimmstenfalls auch eine Haftstrafe können die Folgen sein.