Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen eröffnen Unternehmen in kritischen Situationen unterschiedlichste Sanierungsmöglichkeiten, die teilweise auch außergerichtlich erfolgen können. Ob während der Analyse zu Beginn einer Unternehmenskrise, im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung auf Grundlage des zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG) oder eines förmlichen Insolvenzververfahrens – wir wissen, welche Optionen sich Ihnen unter welchen Voraussetzungen bieten und worauf Sie achten müssen, um in der jeweiligen Situation rechtssicher zu agieren. Dies gilt auch für Vorstände oder Geschäftsführungen, die wir regelmäßig etwa zur Vermeidung von Haftungsfällen rechtlich beraten.
Mit unserer juristischen Expertise, unserem umfassenden Erfahrungsschatz, den wir durch die Übernahme unterschiedlichster Funktionen und Rollen im Rahmen von Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen gesammelt haben, und unserer Vernetzung in der Branche stehen wir Ihnen in den unterschiedlichsten Phasen krisenhafter Situationen stets als kompetente Berater zur Seite.
Einen Überblick über mögliche Sanierungs- und Insolvenzstrategien finden Sie hier: