11.06.2021. Wie das Bundeskabinett eben beschlossen hat, wird der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit bis Ende September verlängert. So reicht es, wenn zehn Prozent – und nicht wie üblich ein Drittel – der Belegschaft aufgrund von Arbeitsausfall durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter voll erstattet. Im Falle von Insolvenzen gelten jedoch gesonderte Regelungen.

 

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