Pfändungsrechner
Da für die hier gegebenen Informationen keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen wird, sind die nachfolgenden Ausführungen als unverbindliche Orientierungshilfe zu verstehen:
Für die Pfändung ist in Deutschland grundsätzlich ein vom Vollstreckungsgericht erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nötig. Dieser ermächtigt den Gläubiger selbst, das gepfändete Recht geltend zu machen. Dabei findet in der Regel eine Pfändung in das Einkommen des Schuldners statt. Mit Hilfe des Pfändungsrechners können Sie den pfändbaren Anteil von Ihrem erzielten Nettoeinkommen berechnen.