Bitte beachten Sie, dass die Insolvenzantragstellung im Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens anders erfolgt als im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens/ Unternehmensinsolvenzverfahrens.

Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass das Insolvenzrecht einem ständigen Wandel unterliegt und sich hierdurch auch die Anforderungen, die an einen Insolvenzantrag gestellt werden, ändern können. Wir bemühen uns, die jeweils aktuellen Formulare und Merkblätter vorzuhalten, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität dieser Formulare.

Im Fall der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist zwingend, dass Sie zuvor ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt haben. Hierzu können Sie sich an geeignete Schuldnerberatungsstellen oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden.